Beilage zum Elternbrief. Die Schule füllt die eckigen Klammern aus. Der Elternbrief selbst kommt aus der App, mit QR-Code zur Elternseite tapiloop.de/eltern, auch in Englisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch, Russisch, Polnisch und Rumänisch.
Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Name der Schule, Anschrift, vertreten durch die Schulleitung, Telefon, E-Mail. Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter der Schule: Name, Kontakt.
Was und wozu. Wenn Ihr Kind während des Unterrichts kurz den Raum verlässt, zum Beispiel zur Toilette, meldet es sich mit tapiloop ab und wieder zurück. Festgehalten werden Vorname und Kürzel oder: Name und Klasse, wohin es geht, wann es losgeht, ankommt und zurück ist, und womit (Handy, Karte, Tablet oder Eintrag der Lehrkraft). In Klassen mit Tablet außerdem ein Symbol wie Ente oder Burg. Wenn Ihr Kind auf „Ich brauche Hilfe“ tippt, sehen die Lehrkräfte das mit Zeitpunkt. Zweck ist die Aufsicht während des Unterrichts. Falls vorgesehen: Nach einem Vorfall kann die Schulleitung innerhalb der Löschfrist nachsehen, wer unterwegs war.
Was nicht. Kein Grund wird erfragt, kein Standort erhoben, kein Foto, keine Note, keine Statistik über einzelne Kinder, kein Eintrag ins Klassenbuch. Ihr Kind braucht kein Konto und keine App; ein verbundenes Handy trägt nur ein zufälliges Kennzeichen.
Rechtsgrundlage. Schulgesetz des Landes, z. B. § 31 Niedersächsisches Schulgesetz, in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Von der Schule einzusetzen.
Wer die Daten sieht. Nur die Lehrkräfte und die Schulleitung unserer Schule. Mitschülerinnen und Mitschüler sehen keine Liste, wer draußen ist, auch nicht am Klassen-Tablet. Eltern sehen die Daten nicht.
Auftragsverarbeiter. tapiloop, Daniel Hattenbach, Vorsfelder Straße 9, 38350 Helmstedt, betreibt die Software in unserem Auftrag auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Die Daten der Kinder liegen in Rechenzentren in der Europäischen Union (Google Cloud EMEA Limited). Für Rechnungen nutzt tapiloop Stripe; dorthin gelangen keine Daten von Kindern.
Wie lange. Jeder Weg ist spätestens 48 / 24 Stunden nach dem letzten Schritt nicht mehr sichtbar und wird kurz darauf gelöscht, in der Regel innerhalb einer Stunde; eine längere Frist lässt sich nicht einstellen. Die Klassenliste bleibt, bis die Schule sie entfernt, spätestens 30 Tage nach Ende des Vertrags.
Ihre Rechte. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). Wenden Sie sich an die Schule. Sie können sich außerdem bei der Aufsichtsbehörde beschweren: Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz des Landes, Anschrift.
Freiwilligkeit. Der Gang zur Toilette bleibt immer erlaubt, unabhängig von der Technik. Falls die Schule auf Einwilligung setzt statt auf das Schulgesetz: Hinweis auf Freiwilligkeit und Widerruf hier ergänzen.
Fragen beantworten wir gern: Ansprechperson, Kontakt.